Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gästehaus Kaiserpassage (gloveler GmbH)
Allgemeine Regelungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Gästehaus Kaiserpassage, Kaiserpassage 10, 76133 Karlsruhe (nachfolgend „Gästehaus Kaiserpassage“) geschlossen werden.
2. Neben den §§701 ff. BGB sind auf Beherbergungsverträge die Regelungen des allgemeinen Mietrechts und das allgemeine Schuldrecht des BGB anzuwenden. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
3. Leistungen und Tarife werden vom Gästehaus Kaiserpassage festgelegt und können nach Vertragsschluss modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung mehr als vier Monate beträgt.
4. Buchungen sind für beide Geschäftspartner verbindlich. Ein Rücktritt kann nur im Einverständnis mit dem Gästehaus Kaiserpassage und unter Berücksichtigung der Regelung Ziffer 8 dieser AGB erfolgen. Das Gästehaus Kaiserpassage kann jegliche Reservierung, Bestellannahme oder solche Leistungen, die erst in zeitlichem Abstand zu dem zugrunde liegenden Vertragsschluss zu erbringen sind, abhängig machen von der teilweisen Begleichung der im Hinblick auf die Leistungserbringung geschuldeten Beträge. Dem Vertragspartner stehen gebuchte Zimmer ab 14 Uhr des Anreisetages zu Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Gästehaus Kaiserpassage das Recht vor, gebuchte Zimmer nach 19 Uhr anderweitig zu vergeben. Wenn nicht anders vereinbart, sind die Zimmer am Abreisetag bis um 11 Uhr zu räumen.
5. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Reservierung ist bis spätestens 14 Tage vor dem Ankunftstag verbindlich zu bestätigen oder abzusagen. Verbindlich bestätigte Reservierungen werden wie feste Buchungen behandelt. Das Gästehaus Kaiserpassage ist ohne rechtzeitige verbindliche Bestätigung der Reservierung berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.
6. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Gast oder bucht er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
7. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung ist das Gästehaus Kaiserpassage berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen. Das Gästehaus Kaiserpassage entscheidet darüber ohne Ankündigung. Das Gästehaus Kaiserpassage behält sich vor, bei einer Gesamtreservierung über mehr als 400 Euro, eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der gebuchten Leistung zu fordern. Dieser Betrag ist sofort bei Buchung fällig.
7.a. Zahlungen
Das Übernachtungsentgelt für den gesamten Aufenthalt ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung per von uns akzeptierter und mitgeteilter Kreditkarte, Bankeinzug, Rechnung oder in Bar bei Anreise zu entrichten. Der Gast erteilt dem Gästehaus Kaiserpassage dazu bei der Buchung der Leistung die Einzugsermächtigung für das Bankkonto oder die Belastungsermächtigung/Autorisierung für das Kreditkartenkonto. Das gilt insbesondere für Reservierungen per Kreditkarte über weltweite Online Hotelreservierungssysteme, bei denen keine persönliche Unterschrift vorliegt. Diese Regelung betrifft auch die Belastung laut Ziffer 8, im Falle einer Nichtanreise/ No Show.
7.b. Zahlungen bei Später Anreise
Reist der Gast später als die offiziellen Check-In Zeiten täglich 14 – 19 Uhr an, erteilt er dem Gästehaus Kaiserpassage die Einzugsermächtigung für das Bankkonto oder die Belastungsermächtigung/Autorisierung für das Kreditkartenkonto in Höhe des Buchungsbetrages. Der Gast kann dann per Self-Check-In selbst in das Gästehaus Kaiserpassage einchecken.
8. Nimmt ein Kunde im Voraus gebuchte oder reservierte vertragliche Leistungen nicht ab, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
• für eine Stornierung bis zu 72 Stunden vor dem Anreisetag fallen keine Kosten an.
• für eine Stornierung ab 71 Stunden vor dem Anreisetag sowie unangemeldeter Nichtantritt oder Frühabreise werden 80 % der bestellten Leistungen (Gesamtbetrag) fällig.
Eine Reduzierung der Personenzahl in einem Zimmer während des Aufenthalts hat keinen Einfluss auf den bestätigten Zimmerpreis.
Bei verspäteter Abreise am Abreisetag nach 11 Uhr berechnet das Gästehaus Kaiserpassage 80 % der Übernachtungskosten der folgenden Nacht. Nach 14 Uhr werden 100 % der Übernachtungskosten der folgenden Nacht fällig.
9. Self Check-In. Bei Anreise außerhalb der Check-In-Zeiten und am Wochenende kann der Gast dazu aufgefordert werden seinen Check-In selbst durchzuführen. Die Bezahlung erfolgt dabei wie unter 7b. beschrieben. Sofern die Bezahlung erfolgt ist, erhält der Gast eine Nachricht mit einem Pin-Code und der Anleitung, wie der Self Check-In durchzuführen ist. Der Gast erhält mit dem Pin-Code Zugang zu seinem Zimmerschlüssel. Die Rechnung, der Zugangscode für WLAN-Internet sowie der Meldeschein werden in seinem Zimmer hinterlegt. Der Gast ist bei einem Self-Check-In verpflichtet den Meldeschein für Hotels und Beherbergungsstätten auszufüllen und an der Rezeption abzugeben bzw. in den dafür vorgesehenen Briefkasten einzuwerfen.
10. In den Zimmern vergessene oder hinterlassene Gegenstände oder Materialien, auch in allgemein zugänglichen Räumen des Gästehauses Kaiserpassage, werden vom Gästehaus Kaiserpassage für die Dauer von 6 Monaten aufbewahrt und können an der Rezeption während den Öffnungszeiten gegen Vorlage eines Nachweises abgeholt werden. Dies gilt nicht für vergessene Lebensmittel, die sofort nach Abreise des Gasts vernichtet werden.
11. Im gesamten Gästehaus Kaiserpassage sind Feuer, offene Flammen und Rauchen verboten. Das Rauchen ist in explizit dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Das Gästehaus Kaiserpassage ist berechtigt dem Gast bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot, insbesondere im Zimmer, die Kosten für die Reinigung in Höhe von 150 Euro in Rechnung zu stellen. Wird durch unerlaubtes Rauchen, Feuer oder offene Flammen oder durch andere fahrlässige Handlungen die Brandmeldeanlage ausgelöst, hat der Gast alle dadurch verursachten Kosten zu tragen.
12. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Gästehaus Kaiserpassage oder der Gäste gefährdet, kann das Gästehaus Kaiserpassage den Vertrag auflösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher oder unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Gästehauses Kaiserpassage unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.
13. Der Vertragspartner ist verpflichtet etwaige Mängel unverzüglich dem Gästehaus Kaiserpassage mitzuteilen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb eines Monates nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Gästehaus Kaiserpassage geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner nur Ansprüche geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Vertragspartners verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrag beendet werden sollte. Hat der Vertragspartner Ansprüche beim Gästehaus Kaiserpassage geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem das Gästehaus Kaiserpassage die Ansprüche schriftlich zurückweist.
14. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Karlsruhe.
15. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schrifterfordernis.
Gästehaus Kaiserpassage, Karlsruhe