Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1: Geltungsbereich, Begriffsbestimmung, Anwendungsbereich, Abbedingung
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Hostel/Gästehaus der Kaiserpassage 10, 76133
Karlsruhe und seinen Kunden. Sofern diese Geschäftsbedingungen Angaben zu außervertraglichen Schuldverhältnissen
machen, gelten sie auch hierfür. Dasselbe gilt für Geschäftsbedingungen, die zwar nicht explizit auf außervertragliche
Schuldverhältnisse verweisen, jedoch ihrem Inhalt nach nicht an einen Vertrag anknüpfen.
(2) Im Sinne des Nachfolgenden sind mangels ausdrücklicher anderer Bezeichnung:
1. AGB: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
2. Hotel: Das in Absatz 1 dieser AGB bezeichnete Hotel
3. Dritter: Jeder, der nicht Hotel oder Vertragspartner desselben ist.
4. Kunde: Jeder Vertragspartner
(3) Änderungen dieser AGB im Sinne einer Individualvereinbarung bedürfen der vorherigen Vereinbarung in Textform. Eine
nachträgliche Änderung bleibt bei beiderseitiger Zustimmung möglich. Der Anwendung von AGB des Gastes oder Kunden
wird widersprochen. Sollte der Widerspruch unwirksam sein, finden nicht die AGB des Kunden, sondern die gesetzlichen
Bestimmungen Anwendung.
§ 2: Vertragsschluss mit Gästen Verträge kommen bei Gästen mit Annahme des Angebots des Kunden durch das Hotel
zustande. Eine Bestätigung hat lediglich deklaratorischen Charakter.
§ 3: Vertragsinhalt, Leistungen, Zahlungen Verjährung, Aufrechnung, Abtretung, Schadensersatz, Haftung
(1) Das Hotel ist aus dem Vertrag verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Betten bzw. Zimmer in bezugsfertigem Zustand
bereitzustellen bzw. weitere individuell vereinbarte Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist nicht verpflichtet, die angebotenen Leistungen des Hotels in Anspruch zu nehmen. Unterlässt der Gast dies,
ändert dies an seinen durch Vertrag oder außervertragliches Schuldverhältnis begründeten Pflichten dem Umfang, der Höhe
und der Art nach nichts.
(3) Zahlungen können beiderseits sowohl mittels Bargeld als mittels Überweisung oder akzeptierter Kreditkarte
vorgenommen werden. Bei Zahlungen in Höhe von mind. 500, - Euro steht es dem Hotel frei, die Zahlung oder die Annahme
der Zahlung mittels Überweisung oder Kreditkarte zu verweigern und auf eine Bezahlung mittels Bargeld zu bestehen. Eine
Vorauszahlung kann verlangt werden.
(4) Aufrechnungen sind nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen möglich, der Nachweis der Unstreitigkeit
bedarf der Textform.
(5) Es wird ein Abtretungsverbot vereinbart.
(6) Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Weiter haftet
es für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung von vertragstypischen Pflichten gründen. Die Pflichtverletzung des Hotels wird durch Pflichtverletzung
seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsdienst begründet, sofern diese in dieser Eigenschaft handeln und nicht nur bei
Gelegenheit.
(7) Störungen oder Mängel sind vom Kunden zu rügen, ehe Minderungs- oder Rücktritts-, oder Schadensersatzansprüche
geltend gemacht werden, sofern dies nicht wegen besonderer Umstände unmöglich ist. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Mögliche zu tun, den Schaden bzw. Mangel geringstmöglich zu halten.
(8) Die Unter- bzw. Weitervermietung bedarf der Zustimmung des Hotels. § 540 I 2 BGB wird abbedungen, sofern der Kunde
kein Verbraucher ist.
(9) Die Kunden haften, sofern sie gemeinsam einen Schaden verursachen oder gemeinsam ein Zimmer gebucht haben, als
Gesamtschuldner. Für Schäden unangemeldet mit in das Hotel gebrachte Ditte haften der mitbringende Kunde und der Dritte
als Gesamtschuldner.
(10) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel grundsätzlich nach Maßgabe der vorstehenden und nachstehenden Vorschriften,
sowie mangels Spezialvorschrift nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für im Hotel aufbewahrte Sachen, insb. Geld,
Wertpapiere oder Sachen von bedeutendem Wert sowie für in der Tiefgarage abgestellte KFZ wird unbeschadet vor und
nachstehender Vorschriften keine Haftung gewährt.
(11) Zurückgelassene oder vergessene Sachen werden für einen Monat aufbewahrt, es sei denn, die Beschaffenheit der Sache
gebietet eine frühzeitigere Entsorgung. Der Haftungsumfang bestimmt sich nach dem Vor- und Nachstehendem.
(12) Die Annahme von Postsendungen an den Kunden geschieht unter Haftungsausschluss unbeschadet dem Vor- und
Nachstehendem.
(13) Die Haftung des Hotels ist in den AGB abschließend aufgezählt, sofern zwingendes Gesetzesrecht nicht etwas Anderes
gebietet. Sodann gilt im konkreten Fall zusätzliches das zwingende Gesetzesrecht.
(14) Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren unbeschadet von Spezialvorschriften nach einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren. Dies gilt nicht für
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit. Letztere verjähren
kenntnisabhängig in zehn Jahren. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung gründen.
§ 4: Rücktritt des Kunden und des Hotels, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels durch den Kunden ohne
sachgerechten Grund
(1) Ein vertragliches Rücktrittsrecht des Gastes bedarf der ausdrücken Vereinbarung. Eine andersweitige vorzeitige
Vertragsaufhebung bedarf der Zustimmung des Hotels, sofern das Festhalten am Vertrag für den Kunden nicht unzumutbar ist.
Die Zustimmung des Hotels
erklärt keinen Verzicht auf aus dem Vertrag oder der Aufhebung desselben entstandene oder entstehende Ansprüche. Für die
Stornierung bis zu 7 Tage vor dem Anreisetag fallen keine Kosten an. Für die Stornierung ab dem 6 Tag vor dem Anreisetag
sowie unangemeldeter Nichtantritt oder Frühabreise werden 100 % der bestellten Leistungen fällig, maximal 100 %
Buchungsbetrages der ersten vier Tage. Eine Reduzierung der Personenzahl in einem Zimmer während des Aufenthaltes hat
kein Einfluss auf den bestätigten Zimmerpreis
(2) Bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels durch den Kunden ohne sachgerechten Grund bleiben die
Ansprüche des Hotels erhalten. Insb. das Nichterscheinen begründet einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Entgelts
seitens des Hotels, soweit die Leistung nicht an andere veräußert werden konnte. Den Nachweis, dass dies möglich war,
jedoch nicht geschehen ist, hat der Kunde unbeschadet § 309 Nr. 12 BGB zu führen.
(3) Wird dem Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht gewährt, so gilt dies auch für das Hotel.
(4) Ein außerordentliches Rücktrittsrecht des Hotels wird für die Fälle vereinbart, dass
1. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung der Pflichten des Hotels
unmöglich machen,
2. Zimmer oder Räume unter irreführenden oder unrichtigen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen
gebucht werden (insb. solche Angaben oder Tatsachen die Identität, die Zahlungsfähigkeit oder -willigkeit und den
Aufenthaltszweck des Gastes oder Kunden betreffend) gebucht werden oder sich der Zutritt zum Hotel unter
Vorstehendem erschlichen wird.,
3. der begründete Verdacht besteht, dass durch die Inanspruchnahme der Leistungen des Hotels durch den Kunden
der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gestört oder
beeinträchtigt werden oder
4. der Zweck des Aufenthalts gesetzes- oder sittenwidrig ist. § 308 Nr. 3 BGB bleibt unberührt.
(5) Ein Rücktritt des Hotels nach § 4 Abs. 4 AGB begründet keine Schadensersatzpflicht, sofern es den Grund des Rücktritts
zu vertreten hat. Hat ein Dritter den Umstand zu vertreten, so hat sich der Kunde an diesen zu wenden.
§ 5: Bereitstellung von Leistungen, Übergabe und Rückgabe, Benutzung
(1) Ohne ausdrückliche Vereinbarung erwirbt der Kunde weder einen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten
Zimmers noch einen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Bettes in einem bestimmten Zimmer.
(2) Gebuchte Zimmer stehen ab 14.00 Uhr des erklärten Anreisetages zur Verfügung. Bis 20.00 Uhr ist grundsätzlich
einzuchecken. Bei späterer Anreise kann der Kunde auf den Weg des Self-Check-Ins verwiesen werden, wobei er eine
Anleitung zur Durchführung desselben erhält.
(3) Am erklärten Abreisetag ist das gebuchte Zimmer bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen. Bei verspäteter Räumung können
bis 14.00 Uhr 90% des aktuellen Preises für die Bereitstellung am Abreisetag berechnet werden, nach 14.00 Uhr 100%. Der
Möglichkeit der Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt bestehen.
(4) Der Umgang mit Feuer und offenen Flammen sind im gesamten Hotelbereich verboten. Das Rauchen ist lediglich auf der
Hotelterrasse gestattet. Für Schäden, die infolge des verbotenen Umgangs mit Feuer und offenen Flammen sowie des
Rauchens im Hotelinneren entstehen (insb. Auslösen des Feueralarms, Kosten für ein Anrücken der Feuerwehr,
Reinigungskosten oder Schäden infolge der Unmöglichkeit der Weitervermietung wegen Geruchsbelästigung etc.) haftet der
Kunde.
(5) Unabhängig vom Nachweis eines Schadens kann das Hotel in den Fällen des Abs. 4 eine Vertragsstrafe in Höhe von 200, -
Euro festsetzen.
(6) Die Zimmer sind am Abreisetag ordentlich zu übergeben, eine Reinigung ist nicht erforderlich. Die Kosten einer
Reinigung, die infolge einer über das Übliche und Angemessene Nutzung entstehen, können dem Kunden oder Gast auferlegt
werden. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 200, - Euro kann zusätzlich festgesetzt werden.
(7) Lässt der Kunde über das Hotel zusätzliche Leistungen mit Dritten buchen, so wird ausschließlich er Vertragspartner.
Seine Verpflichtungen richten sich sodann ausschließlich nach dem Vertrag zwischen ihm und dem Dritten.
§ 6: Preise, Fälligkeit
(1) Preise verstehen sich incl. gesetzlicher Steuern und Abgaben. Nicht incl. sind Abgaben, die nach Gesetzesrecht
ausschließlich vom Kunden zu tragen sind (z.B. Kurtaxe o.Ä.). Das Hotel ist berechtigt, diese zusätzlich zum Preis
einzuziehen. Bei Änderung nach Vertragsschluss wird der Preis entsprechend angepasst, bei Verträgen mit Verbrauchern nur,
wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Erfüllung vier Monate überschreitet.
(2) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung jederzeit verlangen. Bei Zahlungsverzug kann das Hotel Verzugszinsen in Höhe
von 8 % über dem Basissatz geltend machen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt möglich.
§ 7: Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht gem. §§ 355, 312g II Nr. 9 BGB nicht.
§ 8: Inkorporation der allgemeinen Hausordnung, Küchen- und Terrassenregeln
Die Bestimmung der allgemeinen Hausordnung, der Küchen- und der Terrassenregeln, welche separat im Hotel ausgehängt
bzw. im Internet auf der Homepage einsehbar sind, sind nach Maßgabe des Vor- und Nachstehenden Teil dieser AGB.
§ 9: Schlussbestimmungen
(1) Bei allen Fällen von Schadensersatz kann der Kunde nachweisen, dass kein Schaden oder der Schaden nicht in dieser
Höhe entstanden ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.
(2) Änderungen der AGB bedürfen des gegenseitigen Einverständnisses in Textform.
(3) Erfüllungs- und Zahlungsort ist die Adresse des Hotels (vgl. § 1 AGB). Ausschließlicher Gerichtstand - auch für Scheck-
und Wechselstreitigkeiten - im kaufmännischen Verkehr ist Karlsruhe.
(4) Der Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossenen. Es gilt deutsches Recht für alle vertraglichen und
außervertraglichen Schuldverhältnisse.
(5) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit aller Bestimmungen, sofern diese sinnvoll
alleine bestehen bleiben können. Stattdessen und ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mangels ausdrücklicher
Gesetzesbestimmung gilt, was gesetzlich zulässig und dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten ist.
(6) Diese AGB gelten ab dem Tage ihres Aushangs im Hotel oder ihrer Veröffentlichung im Internet.